Eigenkapitalplus für Gründer - Dieses Darlehen kann (leider) derzeit nicht beantragt werden!

Auszug

Sie gründen ein kleines oder mittleres Unternehmen, erwerben ein solches oder beteiligen sich aktiv hieran. Dann können Sie ergänzend zu Ihrem vorhandenen Eigenkapital bis max. € 500.000 "eigenkapitalähnliche" Mittel beantragen. Der Vorteil, Sie müssen hierfür keine Sicherheiten stellen (!) und die ersten 7 Jahre sind tilgungsfrei.

Diese mezzaninen Finanzierungsmittel, die die Lücke zwischen Fremd- und Eigenkapital in der Kapitalstruktur füllen, eröffnen Ihnen neue Spielräume.

Zusätzliche Investitionen werden somit möglich und gleichzeitig das Bankenrating verbessert.

Hierauf können Sie ebenfalls noch innerhalb der ersten drei Jahre nach Gründung zurückgreifen.

Was bedeutet eigentlich der Begriff "Haftungsfreistellung"?

Die öffentlichen Förderbanken versuchen mit vielfältigen Initiativen die gewerbliche Wirtschaft auf dem Weg zu einem Kredit oder Darlehen bei den Hausbanken zu unterstützen.

Hierzu soll die Haftungsfreistellung der Förderbank (KfW-Mittelstandsbank bzw. NRW.Bank im Land NRW) nachhaltig beitragen. Die Förderbanken schultern in bestimmten Konstellationen einen Großteil des sog. Kreditausfallrisikos gegenüber der Hausbank. Damit ist diese eher und besser in der Lage Ihnen zu helfen, denn bis zu 80 % des Risikos übernimmt bei einem Zahlungsausfall die Förderbank gegenüber Ihrer Bank vor Ort.

Aber Vorsicht: Dies bedeutet nicht, dass der Kreditnehmer in einem solch traurigen Fall „aus dem Schneider“ ist. Er bleibt Schuldner für das gesamte Restdarlehen. Die sog. Haftungsfreistellung schirmt nur das Verhältnis Hausbank – Förderbank ab.

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