Gründungsfinanzierung
Seit Anfang des
Jahres soll dieser neue „Rettungsschirm“ Unternehmen helfen, deren finanzielle
Situation nicht ganz zweifelsfrei ist und die Hausbanken sich eher in
Zurückhaltung üben. Hier nun einige aktuelle Veränderungen, die ab dem 16. März
d.°J. im Interesse der Antragsteller greifen.
Bei sog.
Betriebsmittelkrediten kann eine 60%ige Haftungsfreistellung (bisher 50 %)
beantragt werden und bei langlebigen Investitionen (z. B. Bauvorhaben oder
Schiffsfinanzierungen) wird nunmehr eine Laufzeitvariante von max. 15 Jahren mit
bis zu drei tilgungsfreien Jahren offeriert.
Noch ein Hinweis
zu den sog. Anschlussfinanzierungen, die über diese Variante gestaltet werden
können:
Wenn in den
Kreditverträgen mit der Hausbank „Financial-Covenants“ vereinbart wurden, die
kreditnehmerseitig verletzt werden, und die Bank hieraus ein Kündigungsrecht
ableitet, so kann die (notwendige) Anschlussfinanzierung aus dem obigen
Sonderprogramm beantragt werden.
Ebenso können
widerrufbare („bis auf Weiteres“) Kontokorrentkredite bei Kündigung oder Kürzung
der Linien hierüber umgeschuldet werden.
Neustrukturierung der Gründer- u. Unternehmensfinanzierung zum 1. April 2011
Die KfW passt zum vorgenannten Stichtag ihre Förderdarlehen gerade für Gründungswillige an, indem sie u. a. das sog. KfW-StartGeld betraglich auf neu € 100.000 verdoppelt.
Damit können alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder Übernahme bestehender Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung mit bis zu 100 % des Fremdfinanzierungsbedarfs (hiervon max. € 30.000 für Betriebsmittel) begleitet werden. Eigenkapital soll, muss aber nicht eingebracht werden. Selbst die Gründung im (zunächst) Nebenerwerb ist möglich.
Der Vorteil: Die KfW übernimmt gegenüber der Hausbank 80 % des Ausfallrisikos und macht damit manche Gründung erst möglich.
NRW/EUR Mikrodarlehen
Demnächst soll für Gründer
von Kleinstunternehmen in NRW zur Finanzierung von Betriebsmitteln und
Investitionen ein Darlehen zwischen € 5.000 und € 25.000, max. 100 %
der förderfähigen Ausgaben, angeboten werden.
Das Besondere hieran:
Dieses Darlehen wird über die Hausbank beantragt, sondern in einem sog.
STARTERCENTER NRW. Dies soll nach der Intention der Landesregierung die
Hemmschwellen der Gründer vor Banken und Sparkassen nehmen und die
hierin begründeten möglichen Restriktionen vermeiden.
Auch bestehende Kleinstunternehmen (bis zu 3 Jahre nach
Aufnahme der Geschäftstätigkeit) sind antragsberechtigt, ebenso
Nebenerwerbsbetriebe.
Nach dem positiven Votum
durch das STARTERCENTER entscheidet die NRW-Bank unmittelbar über den
Antrag und stellt das Darlehen – ohne Hausbank vor Ort – unmittelbar
zur Verfügung.
Nach mehrfachen
Verschiebungen soll das Programm noch im Jahr 2008 in Kraft treten.
KFW startet neue Initiative
Trotz verbesserter Finanzierungsbedingungen im Mittelstand gehen vor allem kleinere und junge Unternehmen bei Ihren
Kreditnachfragen nach wie vor häufig leer aus.
Diesem Missstand will die KfW wirkungsvoll begegnen indem sie ab Juli 2007 optional eine 50 prozentige
Haftungsfreistellung anbietet. Sie teilt sich deshalb auf Wunsch das Kreditrisiko mit der Hausbank und will somit
deren Bereitschaft zur Finanzierung forcieren.
Mittelständler und Freiberufler, die bereits seit zwei Jahren am Markt tätig sind, können bei ihren
Investitionsvorhaben auf diese interessante und kostenneutrale Option zurückgreifen.
Lebensversicherung - ein Auslaufmodell?
Lebensversicherungen bringen schon lange nicht mehr die Ablaufleistungen, die man Ihnen beim Abschluss versprach. Die
Renditen brachen in den letzten Jahren deutlich ein und so mancher wird am Laufzeitende eine böse Überraschung
erleben!
Besonders schlimm kann es dann werden, wenn Sie Kredite und Darlehen tilgungsfrei gestellt haben, in der (fatalen)
Hoffnung, am Fälligkeitstag reicht die Auszahlungssumme der fälligen Lebensversicherung zur vollständigen
Rückzahlung.
Was viele nicht wissen, Sie können Ihre Lebensversicherung verkaufen, als clevere Alternative zur Kündigung. Durch
Verkauf statt Kündigung können Sie bis zu 15 % mehr Geld erzielen und bis zum Ablauf der Police bleibt ein gewisser
Todesfallschutz erhalten.
Damit können Sie vorzeitig aus den vielfach renditeschwachen Anlagen aussteigen, das Darlehen anteilig tilgen und
somit einen Zinsvorteil für sich „einheimsen“.
Nicht immer, aber oft eine sinnvolle Alternative zum unbeirrten Festhalten am Versicherungsvertrag. Fragen hierzu?
Dann sprechen Sie mich an.
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