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Neustrukturierung der
Gründer- u. Unternehmensfinanzierung |
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Die KfW passt zum vorgenannten Stichtag ihre Förderdarlehen gerade für Gründungswillige an, indem sie u. a. das sog. KfW-StartGeld betraglich auf neu € 100.000 verdoppelt. Damit können alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder Übernahme bestehender Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung mit bis zu 100 % des Fremdfinanzierungsbedarfs (hiervon max. € 30.000 für Betriebsmittel) begleitet werden. Eigenkapital soll, muss aber nicht eingebracht werden. Selbst die Gründung im (zunächst) Nebenerwerb ist möglich. Der Vorteil: Die KfW übernimmt gegenüber der Hausbank 80 % des Ausfallrisikos und macht damit manche Gründung erst möglich.
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