ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (ab 1. Nov. 2024)

Auszug

Sie gründen ein kleines bzw. mittleres Unternehmen oder eine freiberufliche Praxis, erwerben ein solches oder beteiligen sich aktiv hieran. Möglich sind ebenso die Übernahme eines gewerblichen Unternehmens sowie Festigungs- und Erweiterungsinvestitionen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Dann können Sie ergänzend zu Ihrem vorhandenen Eigenkapital / den sonstigen Finanzierungsmitteln bis zu € 500.000, max. 35 % der förderfähigen Kosten, aus dem obigen Kreditprogramm beantragen, ohne hierfür, neben der persönlichen Haftung, irgendwelche weiteren Sicherheiten zu stellen.

Voraussetzung ist, dass die Bürgschaftsbank in Ihrem Bundesland gegenüber der Hausbank eine 100-prozentige Garantie übernimmt.

Förderfähig sind folgende Kosten:

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahmen und tätige Beteiligungen.

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